Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Polizeilicher Einsatz südlich von Roth (Bayern)

Vom 22. April 2024 bis zum 26. April 2024 ist der Drohnenbetrieb südlich von Roth verboten. Das Betriebsverbot für Drohnen und Modellflugzeuge gilt für die Zeiträume (lokale Zeit):

  • Montag, 22. April: 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr (MESZ)
  • Dienstag bis Donnerstag (23. bis 25. April): jeweils 07:00 bis 18:00 Uhr (MESZ)
  • Freitag, 26. April: 07:00 bis 12:00 (MESZ)

Das Gebiet erstreckt sich vom Boden bis 304 m (1000 ft).

Den Inhalt des NOTAM sowie einen Kartenausschnitt finden Sie hier zum Download:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH