Anträge für den Einflug in geografische Gebiete
Anträge für Flüge innerhalb geografischer Gebiete liegen im Zuständigkeitsbereich der Landesluftfahrtbehörden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Flugort. In der unten dargestellten Tabelle sind die Landesluftfahrtbehörden mit den jeweiligen für die Antragstellung erforderlichen Dokumente aufgelistet.
Ein Antrag wird je nach Landesluftfahrtbehörde in eine Allgemeinerlaubnis und eine Einzelerlaubnis unterteilt. Die grundsätzlich erteilte Allgemeinerlaubnis gilt für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel von zwei Jahren. Hierfür sind je nach Bundesland unterschiedliche Kriterien zu erfüllen. Eine Einzelerlaubnis ist erforderlich, wenn die Nutzung über den Umfang der Allgemeinerlaubnis hinausgeht, insbesondere wenn abweichende Nebenbestimmungen erforderlich sind. Die Einzelerlaubnis ist örtlich, sachlich und zeitlich begrenzt.