Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

Digitale Plattform
Unbemannte Luftfahrt

Geografische Gebiete

Die Benutzung des Luftraums durch unbemannte Fluggeräte bzw. Drohnen ist in Deutschland grundsätzlich frei. Dies gilt jedoch nur, solange die Benutzung des Luftraums nicht aufgrund des Luftverkehrsgesetzes oder einer anderen Verordnung eingeschränkt wird.
Über die dargestellten Felder erreichen Sie detaillierte Informationen zu geografischen Gebieten gemäß § 21h Absatz 3 LuftVO und zu Flugbeschränkungsgebieten (ED-R) sowie eine Anleitung zur Nutzung des Web Map Services (WMS) der dipul, welcher es ermöglicht, Geodaten über eine standardisierte Schnittstelle auszutauschen und anschließend zu visualisieren. Das Map Tool beinhaltet die interaktive Darstellung der geografischen Gebiete und einer Wettervorhersage.