Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Glossar

  • AGL 

    Die Abkürzung AGL steht für „above ground level“ und bezeichnet die Flughöhe über Grund. Somit wird mit AGL die Flughöhe über einem bestimmten Punkt am Boden (z. B. der Startposition) angegeben. In hügeligem Gelände kann die Höhe des UAS im Flug jedoch schnell ungenau oder falsch werden.

  • Autonomer Betrieb

    Im autonomen Betrieb ist das UAS vollkommen eigenständig “unterwegs” und es besteht keine Möglichkeit, von außen in den Betrieb einzugreifen. Dafür ist jedoch eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie bei der zuständigen Behörde einzuholen (siehe Betriebsgenehmigung).

  • Betreiber 

    Ein UAS-Betreiber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Drohnen betreibt oder plant zu betreiben. In der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 wird diese Person als sogenannter „unmanned aircraft system operator“ oder kurz dem „UAS-Operator“ bezeichnet. Der Betreiber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen verantwortlich. Seit dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber eines UAS registrieren, der ein UAS mit einer Startmasse von mindestens 250 g betreibt. Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250 g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist. 

  • Betriebsgenehmigung

    Werden die Anforderungen für den Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie nicht eingehalten, so hat der Betrieb in den genehmigungspflichtigen Kategorien zu erfolgen. Genehmigungen für die spezielle Betriebskategorie erfolgen gem. Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.  

    Den Antrag stellen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes. Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei juristischen Personen nach dem Sitz des Antragstellers. Fällt die örtliche Zuständigkeit in eines der folgenden Bundesländer, so wurde die Zuständigkeit vom jeweiligen Bundesland auf das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übertragen: Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. 

  • Betriebskategorie

    Der Betrieb von Drohnen wird in drei Betriebskategorien unterteilt (offene Kategorie, spezielle Kategorie, zulassungspflichtige Kategorie). Die Betriebskategorien unterscheiden sich durch das im Betrieb unterschiedliche Risiko der Gefährdung Dritter, bspw. durch das Gewicht der Drohne, das Fliegen in der Nähe von Menschen sowie Flughöhe und -entfernung. Für jede Betriebskategorie ergeben sich unterschiedliche Regelungen und Vorschriften.

  • BVLOS

    Die englische Abkürzung steht für “beyond visual line of sight operation” und beschreibt den UAS-Betrieb außerhalb der Sichtweite. Dieser ist in der offenen Kategorie nicht erlaubt.

  • Charakteristische Dimension

    Die charakteristische Dimension (CD) beschreibt die Ausmaße des UAS einschließlich aller Rotoren oder anderer Anbauteile. CD beschreibt damit als Wert die größtmögliche Entfernung zwischen Punkt A und Punkt B an einem UAS.

    Beispiele:

    • Flugzeuge: Flügelspannweite oder Rumpflänge
    • Hubschrauber: Rotordurchmesser oder Abstand von Rumpfnase zu Blattspitze des Heckrotors
    • Multicopter: Diagonaler Abstand der Rotorspitzen in ungünstigster Rotorposition



  • CTR

    Kontrollzone (controlled traffic region)

  • Drohne

    Siehe Beitrag zum UAS.

  • ED-R

    Europa Deutschland Restricted Area

    Gebiete mit Flugbeschränkung

  • e-ID 

    Drohnen-Betreiber müssen sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren und erhalten dort eine Registrierungsnummer: Die elektronische UAS-Betreiber-Nummer (e-ID). Die Drohne muss mit einer e-ID gekennzeichnet werden. Durch die Kennzeichnung kann die Drohne eindeutig dem Besitzer zugeordnet werden.

  • EU-Fernpilotenzeugnis

    Das EU-Fernpilotenzeugnis ist ein Zeugnis über die Kompetenz von Fernpiloten nach der EU-Verordnung 2019/947. Dieses ist für das Betreiben einer Drohne in der Unterkategorie A2 vorgeschrieben. In Ergänzung zum EU-Kompetenznachweis ist die Durchführung eines praktischen Selbststudiums sowie das Bestehen einer Theorieprüfung erforderlich.

  • EU-Kompetenznachweis

    Der EU-Kompetenznachweis wird für den Drohnenbetrieb in den Unterkategorien A1 und A3 benötigt und nach erfolgreichem Abschluss eines Online-Lehrgangs und einer Online-Theorieprüfung ausgestellt.

  • Fernpilot 

    Ein Fernpilot ist eine natürliche Person, die für die sichere Durchführung des Drohnenflugs verantwortlich ist. Dabei wird die Flugsteuerung entweder manuell vorgenommen oder bei autonomem Betrieb überwacht. 

  • Geografisches UAS-Gebiet

    Bei geografischen UAS-Gebieten handelt es sich um Gebiete, in denen der UAS-Betrieb explizit ermöglicht wird, ausgeschlossen ist oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die Festlegung von geografischen UAS-Gebieten trägt dazu bei, die mit dem UAS-Betrieb verbundenen Risiken für die Sicherheit, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Umweltrisiken zu minimieren.

  • Gleitzahl 

    Als Gleitverhältnis ε wird das Verhältnis von Luftwiderstand zu aerodynamischem Auftrieb bezeichnet. UAS mit einer hohern Gleitzahl haben eine große Reichweite bei niedrigem Energieeinsatz.

  • GPS-Ungenauigkeit 

    Der Parameter gibt die Ungenauigkeit des im UAS verbauten GPS an, um eine mögliche Abweichung der Standortangabe zu berechnen. Dieser Wert ist in der Regel in den Dokumentationen des Herstellers zu finden. 

  • Horizontaler Ground Risk Buffer

    Beim horizontalen Ground Risk Buffer handelt es sich um einen definierten Bereich am Boden, welcher unmittelbar an das Contingency Volumen angrenzt. Sollte das UAS das Contingency Volumen nach außen hin verlassen, wird davon ausgegangen, dass das UAS nicht mehr unter Kontrolle ist. Der Flug des UAS muss beendet werden und das UAS stürzt zu Boden. Hierbei muss das UAS die Erdoberfläche innerhalb des Ground Risk Buffers erreichen. Für die Flugbeendigung stehen verschiedene Methoden zur Verfügung (z. B. Abschalten der Rotoren oder Fallschirmauslösung, Abgleiten der Höhe), welche einen Einfluss auf die Größe des Ground Risk Buffers haben.

  • Horizontales Contingency Manöver

    Das horizontale Contingency Manöver beschreibt die minimale horizontale Strecke zur Ausführung des Contingency Manövers in Metern.

    Beispiele für diese Manöver nach Verlassen der Flight Geography sind:

    • Anhalten des UAS
    • Fliegen einer Umkehrkurve 
    • Flugbeendigung durch Öffnen des Fallschirms
  • Horizontales Contingency Volumen

    Beim horizontalen Contingency Volumen handelt es sich um das Volumen, welches unmittelbar außerhalb der Flight Geography liegt. Dabei umschließt das Contingency Volumen die Flight Geography vollständig. Verlässt das UAS die Flight Geography und dringt in das Contingency Volumen ein, sind „Contingency Procedures“ anzuwenden. Es wird davon ausgegangen, dass sich das UAS im Contingency Volumen noch unter Kontrolle befindet, aber eine abnormale Situation vorliegt. Ziel der Contingengy Procedures ist es eine weitere Eskalation der Situation zu verhindern. Zum Beispiel kann das UAS manuell in die Flight Geography zurückgeflogen werden.

    Das Volumen setzt sich aus der GPS-Ungenauigkeit, dem Positionshaltefehler, dem Kartenfehler, dem Reaktionsweg dem horizontalen Contigency Manöver und einer zusätzlichen Entfernung (optional) zusammen: 

    S CV = S GPS + S POS + S K + S RZ + S CM + S Add


  • Kartenfehler

    Der Parameter beschreibt die Abweichung der zur Planung verwendeten Karte, um eine mögliche Positionsabweichung zu berechnen. Dieser Wert ist in der Regel in den Dokumentationen des Kartenanbieters zu finden. 

  • Landesluftfahrtbehörde 

    Die Landesluftfahrtbehörden sind die für die einzelnen Bundesländer festgelegten Stellen, die u.a. für die Bearbeitung von Anträgen für Flüge innerhalb geografischer Gebiete und die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für die spezielle Kategorie (Ausnahmen: siehe „Betriebsgenehmigung“) verantwortlich sind.

  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Das LBA ist u.a. für die Betreiberregistrierung, das Ausstellen der EU-Kompetenznachweise und in bestimmten Bundesländern für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie zuständig.

  • MTOM

    Die Abkürzung MTOM steht für „maximum take-off mass“ und ist die vom Hersteller oder Erbauer festgelegte höchstzulässige Startmasse des unbemannten Luftfahrzeugs, einschließlich Nutzlast und Kraftstoff, mit dem das unbemannte Luftfahrzeug betrieben werden kann.

  • Offene Kategorie 

    Die offene Kategorie ist eine der drei Betriebskategorien, in die der Drohnenbetrieb eingeteilt wird. Drohnen in privater Nutzung werden üblicherweise im Rahmen der offenen Kategorie genutzt. Des Weiteren wird der Drohnenbetrieb innerhalb der offenen Kategorie in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt.

  • Positionshaltefehler

    Der Positionshaltefehler beschreibt eine Abweichung der kommandierten Position zur tatsächlichen Position des UAS durch z.B. Wind oder Messungenauigkeiten in der Lageregelung (ohne GPS-Signal).

  • Spezielle Kategorie

    Die spezielle Kategorie ist eine der drei Betriebskategorien, in die der Drohnenbetrieb eingeteilt wird. Werden die Anforderungen der offenen Kategorie nicht erfüllt, erfolgt die Einteilung in die spezielle Kategorie. 

  • UAS

    Die Abkürzung UAS steht für „unmanned aircraft system“ (unbemanntes Luftfahrzeugsystem) und bezeichnet ein unbemanntes Luftfahrzeug sowie dessen Ausrüstung zur Fernsteuerung. 

    Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ein zivil genutztes UAS auch als Drohne bezeichnet.

  • Unterkategorien

    Unterkategorien sind als weitere Spezifikationsstufen der Drohne innerhalb der offenen Betriebskategorie zu verstehen. Es gibt aktuell die Unterkategorien A1, A2 und A3.

  • Vertikales Contingency Manöver

    Das vertikale Contingency Manöver beschreibt die minimale vertikale Strecke zur Ausführung des Contingency Manövers in Metern.

    Beispiele für diese Manöver nach vertikalem Verlassen der Flight Geography sind:

    • Anhalten des UAS
    • Stoppen des Steigfluges und Übergang in den Horizontalflug
    • Flugbeendigung durch Öffnen des Fallschirms
  • Vertikales Contingency Volumen

    Beim vertikalen Contingency Volumen handelt es sich um das Volumen, welches unmittelbar außerhalb der Flight Geography liegt. Dabei umschließt das Contingency Volumen die Flight Geography vollständig. Verlässt das UAS die Flight Geography und dringt in das Contingency Volumen ein, sind „Contingency Procedures“ anzuwenden. Es wird davon ausgegangen, dass sich das UAS im Contingency Volumen noch unter Kontrolle befindet, aber eine abnormale Situation vorliegt. Ziel der Contingengy Procedures ist es eine weitere Eskalation der Situation zu verhindern. Zum Beispiel kann das UAS manuell in die Flight Geography zurückgeflogen werden.

    Die Größe des Contingency Volumes ergibt sich aus der Addition mehrerer Fehlerquellen 

    sowie dem Platzbedarf der Contingency Procedures. Das Volumen setzt sich aus dem vertikalen Contigency Manöver, dem Kartenfehler, der GPS-Ungenauigkeit, dem Positionshaltefehler und dem Reaktionsweg zusammen: 

    H CV = H FG + H baro + H RZ + H CM + H Add
  • VLOS

    Die Abkürzung “VLOS” steht für die englische Bezeichnung “visual line of sight operation” und meint den Betrieb in direkter Sicht zwischen dem Fernpiloten und dem unbemannten Luftfahrzeug. Der Betrieb von UAS in der offenen Kategorie ist ausschließlich als “VLOS-Betrieb” erlaubt. Dabei ist übrigens nicht die theoretische, sondern stets die tatsächliche Sichtweite ohne technische Hilfsmittel zu beachten. Bei sehr dichtem Nebel kann diese beispielsweise auch nach zwei Metern schon nicht mehr gegeben sein (vgl. “BVLOS”).

  • Zulassungspflichtige Kategorie

    Die zulassungspflichtige Kategorie ist eine der drei Betriebskategorien, in die der Drohnenbetrieb eingeteilt wird. Die zulassungspflichtige Kategorie umfasst i. d. R. den Betrieb von großen und schweren Drohnen, den Betrieb über Menschenansammlungen, den Transport von Menschen sowie risikoreicher Gefahrgüter.

  • Zusatzentfernung (horizontal) 

    Der Volumenplaner der dipul ermöglicht es dem Nutzenden, zusätzlich zum berechneten Minimum Contigency Volumen, einen individuellen, horizontalen Puffer einzuplanen, um die Berechnung anzupassen.  

  • Zusatzentfernung (vertikal) 

    Der Volumenplaner der dipul ermöglicht es dem Nutzenden, zusätzlich zum berechneten Minimum-Contigency Volumen einen individuellen, vertikalen Puffer einzuplanen, um die Berechnung anzupassen.  

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