Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

Digitale Plattform
Unbemannte Luftfahrt

Antragsverfahren zur Betreiberregistrierung

Der UAS-Betreiber ist gemäß § 66a Abs. 3 LuftVG verpflichtet, die Betreiberregistrierung vorzunehmen, sofern die zu betreibende Drohne über 249 g wiegt oder über einen Sensor zur Erfassung von personenbezogenen Daten, z. B. über eine (Video-, Foto-, Infrarot-)Kamera, Mikrofon, etc., verfügt.

Die Registrierung als Drohnenbetreiber dient der eindeutigen Identifikation des Drohnenbetreibers. Nach der erfolgreichen Registrierung wird dem Drohnenbetreiber eine elektronische Identifikationsnummer (e-ID) zugeordnet, welche auf jeder Drohne anzubringen ist, die von der registrierten Person oder Institution betrieben wird. Pro Betreiber wird nur eine e-ID ausgestellt.

Die Betreiberregistrierung kann in Deutschland nur über das vom Luftfahrt-Bundesamt bereitgestellte Onlineformular vorgenommen werden. Die Registrierung als Betreiber ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen für natürliche Personen 20,00 Euro und für juristische Personen 50,00 Euro je Registrierung (Stand 15.02.23).

Weitere Informationen zur Betreiberregistrierung stehen unter Registrierung & Qualifikation bereit. 

Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt:
 Onlineformular zur Betreiberregistrierung.

Bild der Startseite zur Registrierung als UAS Betreiber.