Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

Digitale Plattform
Unbemannte Luftfahrt

Checkliste für den ersten Drohnenflug


So gelingt der Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie

Sie möchten in Deutschland erstmals eine Drohne fliegen? Der Leitfaden "Schnell & sicher in die Luft" liefert Ihnen eine Übersicht über alle wesentlichen Schritte, die für Sie als Drohnenbetreiber in der offenen Kategorie relevant sind.


1. Registrierung als Drohnenbetreiber

Für das Betreiben Ihrer eigenen Drohne, die mit einem Sensor (z. B. Kamera) ausgestattet ist oder mehr als 250 g wiegt, müssen Sie sich zunächst als Betreiber registrieren. Die Registrierung können Sie online beim Luftfahrt-Bundesamt vornehmen. 

2. Kennzeichnung der Drohne mit der e-ID

Nach der Registrierung erhalten Sie eine elektronische Identifikationsnummer (e-ID), die an der Drohne angebracht werden muss. Dadurch kann die Drohne klar zugeordnet werden. 

3. EU-Kompetenznachweis

Um eine Drohne zu betreiben, müssen Sie den EU-Kompetenznachweis A1/A3 vorweisen. In der Unterkategorie A2 ist zusätzlich ein Fernpilotenzeugnis erforderlich.

4. Versicherungsschutz

Für das Betreiben einer Drohne sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. 

5. Geografische Gebiete

Prüfen Sie vor Betriebsbeginn sorgfältig, wo Sie fliegen möchten und ob für diese Gebiete Einschränkungen vorliegen. Für die Prüfung können Sie das Map Tool auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) nutzen.

6. Sicherer Start

Bei dem Betrieb Ihrer Drohne sollten Sie stets auf die Sicherheit von Menschen am Boden und von anderen Luftfahrzeugen achten. 
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrem ersten Flug! 


Die vorliegenden Inhalte stellen die wesentlichen Schritte gemäß Abschnitt 5a LuftVO für die Vorbereitung des Betriebs von Drohnen vereinfacht dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. 


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