Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unterscheidung der Betriebskategorien von Drohen

Der Betrieb von UAS (UAS = Unmanned Aircraft System) oder Drohnen, wie sie im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet werden, wird aktuell auf Basis der geltenden EU-Verordnung DVO (EU) 2019/947 in drei Kategorien eingeteilt:

  • Offene Kategorie (Open)
  • Spezielle Kategorie (Specific)
  • Zulassungspflichtige Kategorie (Certified)

Unter die offene Kategorie fällt der Betrieb einer Drohne, wenn sie alle der folgenden Kriterien erfüllt:

  • die Drohne wiegt weniger als 25 kg,
  • der Betrieb erfolgt nicht über Menschenansammlungen; eine Menschenansammlung ist dabei definiert als eine Vielzahl von Menschen, die so dicht gedrängt stehen, dass es einer einzelnen Person nahezu unmöglich ist, sich aus dieser Menge zu entfernen,
  • die Flughöhe von 120 m über dem Boden (AGL – „Above Ground Level“) wird nicht überschritten,
  • der Betrieb erfolgt nur in direkter Sichtverbindung – der so genannten Visual Line of Sight (VLOS) und
  • es werden kein Gefahrgut oder Menschen transportiert.

Der Drohnenbetrieb innerhalb der offenen Kategorie ist genehmigungsfrei und wird zudem je nach Art des konkreten Flugvorhabens in die Unterkategorien A1, A2, A3 unterteilt.

Unter die spezielle Kategorie fällt der Betrieb einer Drohne, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • das Gewicht überschreitet 25 kg,
  • der Betrieb erfolgt oberhalb von 120 m AGL oder in speziellen Lufträumen oder
  • der Betrieb erfolgt außerhalb der direkten Sichtverbindung – Beyond Visual Line of Sight (BVLOS).

Unter die zulassungspflichtige Kategorie fällt der Betrieb einer Drohne, wenn die Drohne zulassungspflichtig ist und sie eines der folgenden Kriterien erfüllt:

  • der Betrieb erfolgt über Menschenansammlungen,
  • es wird risikoreiches Gefahrgut transportiert oder
  • es werden Menschen transportiert.

Drohnen werden in Abhängigkeit von der maximalen Abflugmasse und der technischen Ausstattung in „Drohnenklassen“ eingeteilt, die einen schnellen Rückschluss auf die Zuordnung zu einer entsprechenden Unterkategorie erlauben. Für diese Einteilung sind die Klassen C0 - C6 vorgesehen. Die erste C-klassifizierte Drohne wurde im August 2022 zertifiziert.

Die nachstehende Grafik bietet Ihnen zudem einen Überblick über die Anforderungen der offenen Kategorie und kann Ihnen bei der Einschätzung Ihres Drohnenbetriebs helfen (Quelle).

Ausschnitt Schema Diagramm Risikobewertung nach Betriebsdetails gemäß LBA-V3.6 auf Grundlage der DVO (EU) 2019/947 (gültig ab 01.01.2024). Dargestellt ist ein Flussdiagramm, in der mehrstufig Fragen mit "Ja" und "Nein" beantwortet werden können. Je nach gewählter Antwort kann dadurch die Kategorie ermittelt werden. Es gibt 3 Kategorien: Offen, Speziell und Zulassung. 
Die Gefahr des maximalen Personenschadens nimmt mit zunehmender Kategorie zu. Entsprechend ist die Offene Kategorie grün gekennzeichnet, die Spezielle gelb und die Zulassungkategorie rot.

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