Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Mindestalter und Versicherungspflicht für Drohnennutzende

Mindestalter für die Nutzung von Drohnen

Das Mindestalter für den Flug einer Drohne liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Von dieser Regelung ausgenommen sind Drohnen, die gemäß der Richtlinie 2009/48/EG als Spielzeug eingestuft wurden. Auch entfällt das Mindestalter bei Eigenbau-Drohnen, die ein Gewicht von bis zu 249 g vorweisen. Personen unter 16 Jahren dürfen zudem eine Drohne steuern, wenn sie unter der direkten Aufsicht einer Person stehen, die die entsprechenden Voraussetzungen zum Steuern einer Drohne erfüllt. Der beaufsichtigende Fernpilot ist in diesem Fall für die Durchführung des Fluges verantwortlich.

Versicherungspflicht für den Betrieb von Drohnen

Eine Drohne gilt gem. § 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) als ein Luftfahrzeug. Damit ist auch der Betreiber einer Drohne gem. § 43 LuftVG dazu verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme ist in § 37 LuftVG festgeschrieben. Die Versicherungsbestätigung ist bei jedem Betrieb der Drohne mitzuführen. Wird hingegen eine Drohne ohne den Nachweis einer Haftpflichtversicherung betrieben, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Gegebenenfalls wird ein Schaden im Rahmen des Drohnenbetriebes von Ihrer bereits bestehenden Haftpflichtversicherung abgedeckt. Einige Anbieter bieten jedoch auch gesonderte Drohnenversicherungen (teilweise unterteilt nach Art der Drohne) an. Zur Klärung Ihres Versicherungsschutzes empfehlen wir Ihnen die Rücksprache mit Ihrem Versicherungsanbieter.