Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Offene Kategorie

Die offene Kategorie stellt eine der drei Betriebskategorien dar. In diese Kategorie fallen Flüge mit Drohnen, von denen ein geringes Risiko ausgeht und deren Betrieb daher keine Genehmigung benötigt. Diese Kategorie ist insbesondere für die privaten Drohnenpiloten interessant.

Aktuelle Situation und die Nutzung von Bestandsdrohnen

Sogenannte „Bestandsdrohnen", das heißt Drohnen ohne eine C-Klassifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2019/945, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, können wie folgt noch in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Betriebskategorie betrieben werden:

  • Geräte mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von weniger als 250 g in der Unterkategorie A1
  • Geräte mit einem MTOM von weniger als 25 kg in der Unterkategorie A3

Unterkategorien

Innerhalb der offenen Kategorie wird eine weitere Unterscheidung hinsichtlich der Spezifikationen der Drohne und dem Bereich, in dem die Drohnenmission stattfinden soll, vorgenommen. Der Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie wird dazu in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt.

In der Unterkategorie A1 ist es gestattet, nach dem Absolvieren des Online-Trainings und dem erfolgreichen Abschluss der Online-Prüfung ein UAS von bis zu 900 g zu betreiben. Hier ist es möglich, vereinzelte Personen zu überfliegen. Unterschreitet Ihr UAS die 250 g-Grenze und verfügt dieses nicht über einen Sensor zur Erfassung von personenbezogenen Daten, entfällt die Pflicht zur Absolvierung des Kompetenznachweises.

In der Unterkategorie A2 muss eine Drohne in sicherer Entfernung von Menschen betrieben werden. Allerdings ist es in dieser Kategorie möglich, eine Drohne mit einer höchstzulässigen Startmasse von bis zu 4 kg zu betreiben. Neben dem Kompetenznachweis A1/A3 muss der Fernpilot eine praktische Selbstschulung und eine schriftliche Theorieprüfung ablegen, um das EU-Fernpilotenzeugnis zu erhalten. Eine Liste mit anerkannten Prüfstellen stellt das Luftfahrt-Bundesamt bereit.

Die Unterkategorie A3 erlaubt Flüge mit Drohnen mit einem Startgewicht von bis zu 25 kg. Allerdings muss beim Betrieb in dieser Kategorie ein Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu besiedelten Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten und Erholungsgebieten im Rahmen der geografischen Gebiete eingehalten werden.
Der horizontale Abstand zu unbeteiligten Personen beträgt zudem mindestens:

  • 30 m und
  • nicht weniger als die Höhe über Grund (1:1 Regel) und
  • nicht weniger als das unbemannte Luftfahrzeug bei maximaler Geschwindigkeit in 2 Sekunden zurück legt

Zur Qualifizierung ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Online-Training und -Prüfung) zu absolvieren.

Eine Übersicht zu den drei Unterkategorien und den jeweiligen Vorgaben hinsichtlich der Drohnenklasse, des Flugvorhabens und der Qualifikation des Drohnenpiloten können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Unterkategorie

Klasse

MTOM

Begrenzungen

Qualifikationen

    A1    

C0
oder privat hergestellt

< 250 g

  • Keine Menschenansammlungen überfliegen
  • Überflug unbeteiligter Personen zulässig

Keine

C1

< 900 g

  • Keine Menschenansammlungen überfliegen
  • Keine Unbeteiligten überfliegen

EU-Kompetenznachweis

   A2   

C2

< 4 kg

  • Mind. 30 m Abstand zu Unbeteiligten
  • Im Langsamflugmodus mind. 5 m Abstand zu unbeteiligten Personen

EU-Fernpilotenzeugnis

   A3   

C2, C3, C4
oder privat hergestellt

< 25 kg

  • Mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
  • Gefährdung Unbeteiligter muss ausgeschlossen werden können

EU-Kompetenznachweis