Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Anträge in der speziellen Kategorie

Anträge in der speziellen Kategorie sind grundsätzlich an die Landesluftfahrtbehörden der entsprechenden Bundesländer zu stellen. Einige Länder haben allerdings die Zuständigkeit an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übertragen. Nachfolgend sind Informationen zum Ablauf der Antragsstellung, aufgeteilt nach LBA und Landesluftfahrtbehörde dargestellt.

Folgende Bundesländer haben die Zuständigkeit an das LBA übertragen: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die verbleibenden Bundesländer werden durch die eigenen Landesluftfahrtbehörden betreut.