Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Fortgeltung von Alterlaubnissen zum Betrieb von Flugmodellen

Der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden genießt in Deutschland eine lange Tradition. Vor allem der Betrieb innerhalb der Verbandsstruktur gewährleistet die Sicherheit des Modellfluges.

Hierbei wurden in der Vergangenheit von den Landesluftfahrtbehörden Aufstiegserlaubnisse für den Modellflug vergeben, die nun in das neue Drohnenrecht integriert werden. Im Zusammenhang mit der Fortgeltung dieser Alterlaubnisse gibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) entsprechende Hinweise an die Landesluftfahrtbehörden.


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