Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Polizeilicher Einsatz bei Riesa

Vom 11.01.2025 bis 12.01.2025 ist der Drohnenbetrieb wegen eines polizeilichen Einsatzes bei Riesa eingeschränkt. In diesem Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 11 Luftverkehrs-Ordnung. In diesem Gebiet ist der Überflug mit Unbemannten Fluggeräten verboten.

Das Gebiet ist aktiv am:

11.01.2025 von 03:00 Uhr bis 23:30 Uhr (MEZ) und
12.01.2025 von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr (MEZ)

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 1852 m (1 NM) begrenzt mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 51.29750N 13.29500E und erstreckt sich vom Boden bis 457 m über dem Meeresspiegel (1500 ft AMSL).

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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