Flugbeschränkungsgebiet ED-R München
Vom 13. Februar 2025 ab 07:00 Uhr (MEZ) bis zum 16. Februar 2025 19:00 Uhr (MEZ) wird in München ein Flugbeschränkungsgebiet, auch für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme eingerichtet.
Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 5556 m (3 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 48.13306N 11.56472E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 3048 Meter über Meeresspiegel bei Standarddruck (Flugfläche 100).
In dem Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.
Festlegung eines Gebietes mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht RMZ/TMZ München
Vom 13. Februar 2025 ab 07:00 Uhr (MEZ) bis zum 16. Februar 2025 19:00 Uhr (MEZ) wird in München ein Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht eingerichtet.
Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 22,24 km (12 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 48.13306N 11.56472E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis zur jeweiligen Untergrenze des Luftraumes C München. Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) München und Oberpfaffenhofen, das Flugbeschränkungsgebiet ED-R München und das Gebiet mit Funkkommunikationspflicht RMZ Oberschleißheim.
Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme, welche bis zu einer Flughöhe von 120 m über Grund betrieben werden, sind von den Regelungen der RMZ/TMZ München ausgenommen.
Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH