Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

ED-R Kiel

Vom 27. Januar 2025 ab 01:00 Uhr (MEZ) bis zum 19. März 2026 00:59 Uhr (MEZ) wird in Kiel  ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. 

Davon ausgenommen sind:

a) militärische Luftfahrzeuge und Luftfahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr 
b) Staatsluftfahrzeuge 
c) Flüge der Polizeien 
d) Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz 
e) Ambulanzflüge. 

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 926 m (0,5 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 54.35750N 10.14667E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 305 m über dem Boden (1000 ft AGL).

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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