Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

ED-R Aachen

In Aachen wird am 29. Mai 2025 zwischen 07:00 Uhr (MESZ) und 17:00 Uhr (MESZ) (Uhrzeit gemäß Änderungsbekanntmachung vom 22. Mai 2025) ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.

Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 3704 m (2 NM) und dem Mittelpunkt auf der Koordinate 50.77611N 6.08389E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 3048 Meter über Meeresspiegel bei Standarddruck (Flugfläche 100).

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. 

Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind  

  • Einsatzflüge der Polizei und im Auftrag der Polizei, 
  • Einsatzflüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz. 

Bitte beachten Sie die Informationen anbei:

Weitere Informationen finden Sie auf dem AIS-C Portal der DFS Deutschen Flugsicherung (DFS) GmbH

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