Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Flugverkehrskontrollfreigabe

Der Einflug in Kontrollzonen (Geografisches Gebiet gem. § 21h Abs. 3 Nr. 9 LuftVO) ist nur möglich, wenn zuvor eine Flugverkehrskontrollfreigabe nach § 21 LuftVO eingeholt wurde.

Kontrollzonen

Kontrollzonen sind u. a. geografische Gebiete, in denen der Drohnenbetrieb nur eingeschränkt möglich ist. Dabei handelt es sich in der Regel um den Luftraum in unmittelbarer Umgebung eines Flughafens oder Flugplatzes, dessen Fluggebiet von Fluglotsen kontrolliert wird. Die Einschränkung des Drohnenbetriebs in den Kontrollzonen dient zur Gewährleistung der Sicherheit für die bemannte Luftfahrt.
Ob sich ein Gebiet innerhalb einer Kontrollzone befindet, kann mit Hilfe des Map Tools überprüft werden. 

Antrag auf Flugverkehrskontrollfreigabe

Bild eines Antragformulars auf Flugverkehrskontrollfreigabe (Quelle DFS)

Liegt das ausgewählte Fluggebiet im Bereich einer Kontrollzone, ist ein Einflug in dieses Gebiet nur nach Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle möglich. In Abhängigkeit vom Aufstiegsort ist für die Bearbeitung der Anträge entweder die örtliche Flugplatzkontrollstelle oder bei folgenden, internationalen Verkehrsflughäfen die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (kurz DFS)  zuständig:

Berlin-Brandenburg, Bremen, Düsseldorf, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart 

Weitere Informationen zum Drohnenbetrieb in Flughafennähe finden werden durch die DFS bereitgestellt. Für die Beantragung einer Flugverkehrskontrollfreigabe für den Drohnenbetrieb in der Nähe sonstiger Flugplätze wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Flugplatzkontrollstelle.

Eine Flugverkehrskontrollfreigabe für die oben genannten Flughäfen können Sie über das Online-Antragsformular der DFS beantragen.

Darüber hinaus existieren Allgemeinverfügung von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, der Austro Control GmbH und der DFS Aviation Services GmbH zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben für Flüge mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen. Die Flugverkehrskontrollfreigaben gelten als erteilt, wenn die dort genannten Bedingungen eingehalten werden.

Eine Übersicht über die Allgemeinverfügung finden Sie hier zum Download (Stand: 12.07.2024):

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