Vom 12. März 2025 ab 16:00 Uhr (MEZ) bis zum 13. März 2025 20:00 (MEZ) wird in Heilbronn ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet.
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.
Davon ausgenommen sind:
a) Einsatzflüge
- der Polizeien der Länder,
- der Bundespolizei,
b) Flüge
- im Auftrag der Landespolizei Hamburg,
- auf Veranlassung der Landespolizei Hamburg,
- im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz.
Allgemeine Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.
Alle berechtigten Ein-, Aus- und Durchflüge von unbemannten Luftfahrtsystemen und
Flugmodellen sind vorab beim Führungsstab des Polizeipräsidiums Heilbronn unter der
Telefonnummer 07131 104 2710 anzumelden und stehen unter dessen Vorbehalt.
Das Gebiet wird durch einen Kreis mit dem Radius von 3704 m (2 NM) mit dem Mittelpunkt auf der Koordinate 49.14444N 9.21500E begrenzt und erstreckt sich vom Boden bis 1829 m über dem Meeresspiegel (6000 ft ASML).
Bitte beachten Sie die Informationen anbei: